Stellungnahme zum Referentenentwurf – 29. BAföGÄndG
Veröffentlicht am 8. Februar 2024 • 3 Min. Lesezeit • 479 WörterInsgesamt ist es zunächst erfreulich, dass ein Änderungsgesetz ausgearbeitet wurde unddieses in Teilen in die richtige Richtung geht. Trotzdem bleibt es weit hinter den Erwartungenzurück. Aus unserer Sicht wird mit …
Insgesamt ist es zunächst erfreulich, dass ein Änderungsgesetz ausgearbeitet wurde und dieses in Teilen in die richtige Richtung geht. Trotzdem bleibt es weit hinter den Erwartungen zurück. Aus unserer Sicht wird mit dem Änderungsgesetz viel Potential verschenkt. Auf die einzelnen Punkte gehen wir im Folgenden genauer ein.
Positiv herausstellen möchten wir zunächst die Studienstarthilfe. Sie zeigt, dass es durchaus Potenzial gibt, Reformen im BAföG durchzuführen und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit im Studium. Dass diese, laut Novelle, auch unbürokratisch beantragbar sein soll, freut uns sehr. Wir bezweifeln dennoch die tatsächliche Wirksamkeit der Studienstarthilfe, da diese vermutlich erst dann ausgezahlt wird, wenn die Kosten, die diese decken soll, schon angefallen sind. Auch reichen 1.000 Euro nicht für die Bandbreite an Kosten, die anfallen würden und für die die Studienstarthilfe gemäß Gesetzesentwurf angedacht ist.
Positiv bewerten wir auch die Einführung eines Flexibilitätssemesters. Allerdings gibt es zahlreiche Studiengänge, in denen Veranstaltungen nur jedes zweite Semester besucht werden können. Zudem schaffen es nur 32 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2024) ihren Studiengang in Regelstudienzeit zu absolvieren. So liegt beispielsweise der Median im Studiengang Chemie im Bachelor bei 7,0 Semestern und im Master bei 5,3 Semestern, sodass die Gesamtstudiendauer bei 12,3 Semestern liegt (GDCh, Nachrichten der Chemie, 2022). Die durchschnittliche Studiendauer nach dem arithmetischen Mittel liegt mit 13,8 Semestern in diesem Fach höher. Ein Wegfall der Ausbildungsförderung kann in einigen Fällen der Grund für den Abbruch des Studiums sein. In anderen Fällen muss der Wegfall anders kompensiert werden. Dies ist in aller Regel die Aufnahme einer Arbeit neben dem Vollzeitstudium.
Eine Nebentätigkeit kann sich ebenfalls negativ auf Studiendauer und -qualität auswirken. Dies ist nicht im Sinne von Individuum, Gesellschaft und Staat. Daher wünschen wir uns an dieser Stelle eine Überarbeitung, damit ein weiteres, zusätzliches Flexibilitätssemester möglich wird.
Eine Erhöhung der Freibeträge, wie sie auch in der aktuellen Novelle vorgesehen ist, war dringend notwendig, bleibt jedoch leider weit hinter den Möglichkeiten zurück. Aus unserer Sicht erhalten zu wenige Schüler*innen und Student*innen BAföG. Der Trend in den letzten Jahren zeigt sogar, dass immer weniger Menschen BAföG in Anspruch nehmen (können) (Statistisches Bundesamt, 2022). Neben bürokratischen Hürden ist hier der zu gering angesetzte Freibetrag zu nennen. Wir haben die Sorge, dass bei steigenden Nominallöhnen weitere Menschen aus der Ausbildungsförderung herausfallen oder geringere Förderbeiträge erhalten und sich der negative Trend der letzten Jahre fortsetzt. Daher fordern wir das BMBF auf, hier zu handeln und die Freibeträge zu erhöhen.
Eine dringende Überarbeitung erhoffen wir uns zudem bei den Bedarfssätzen und der Wohnkostenpauschale. Dass diese, in Zeiten hoher Inflation und enorm angestiegener Lebenshaltungskosten, nicht erhöht werden, ist für zahlreiche Studierende mehr als nur eine herbe Enttäuschung, sondern existenzbedrohend und führt dazu, dass mehr Studierende einen Nebenjob in Anspruch nehmen müssen, worunter - wie an anderer Stelle schon genannt - das Studium leidet.
Die Finanzierung unserer Forderungen kann von den - vom Haushaltsausschuss des Bundestages bereitgestellten - 150 Mio. Euro erfolgen.